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die kurzfassung der klagebegründung geht ungefähr so: eigentlich regiere in kanada gar nicht der dortige premierminister, sondern gemäß eines gesetzes von 1867 die britische queen. die wiederum werde vom vatikan kontrolliert, der allerdings der jüdischen familie rothschild gehöre. also könne man auch den papst zur rechenschaft ziehen.
der tagesspiegel: julius geiler, sebastian leber